Grundsätze der Datensicherheit
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Grundsätze der Datensicherheit
1.1. Vertraulichkeit: Sender und Empfänger gehen davon aus, dass kein Angreifer den Inhalt der Nachricht entschlüsseln kann.
1.2. Verbindlichkeit: Der Sender kann nicht abstreiten, der Ersteller der Nachricht zu sein.
1.3. Datenintegrität: Der Empfänger kann davon ausgehen, dass der Inhalt der Nachricht nicht verändert wurde.
1.4. Authentifizierung: Der Empfänger kann sicher sein, dass die Nachricht vom konkreten Sender kommt.
2. Ein kryptographisches System heißt sicher, wenn die Entzifferung einer Nachricht länger dauert wie es für die Wichtigkeit der Nachricht erforderlich ist.
oder das Datenvolumen kleiner ist als die zum Entschlüsseln notwendige Datenmenge
oder wenn der Geldaufwand zum Entschlüsseln den Wert der Nachricht übersteigt
3. Kerkhoffs Prinzip: Die Sicherheit eines Verschlüsselungsverfahrens darf nur von der Geheimhaltung des Schlüssels abhängen, nicht jedoch von der Geheimhaltung des Algorithmus.
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